Mittwoch, 28. Februar 2018

Offener Brief an Uffe Bech



Lieber Uffe Bech,


wie wir verschiedenen Medien entnommen haben, wurde gegen dich ein Strafbefehl wegen eines Körperverletzungsdeliktes erlassen, nachdem du einen Fan nach einem Spiel im August 2017 im VIP-Bereich des Niedersachsenstadions gebissen haben sollst. Da du dich bisher geweigert hast, die 50 Tagessätze á 1.000€ zu zahlen, kommt es nun also zum Prozess. 


Wir möchten dich auf diesem Wege darauf hinweisen, dass du zusätzlich gemäß §4 Abs. 3.1.1 der Richtlinien zur einheitlichen Behandlung  von Stadionverboten des DFB ein bundesweites Stadionverbot erhalten wirst. Da ein Stadionverbot selbstverständlich nur eine Präventivmaßnahme und keine Strafe ist (vgl. §1 Abs. 2 der Stadionverbotsrichtlinien), wird ein Stadionverbot bei Bekanntwerden der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausgesprochen und nicht erst nach einer Verurteilung. Du musst also damit rechnen, schon in den kommenden Tagen ein solches Stadionverbot per Einschreiben zu erhalten.


Für den Fall, dass du Mitglied im Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. bist, musst du nach Erhalt des Stadionverbots davon ausgehen, aus dem Verein ausgeschlossen zu werden. Ob du aufgrund eines Straftatbestandes verurteilt wirst oder nicht ist in der Praxis nicht relevant. Aus diesem Vereinsausschluss ergibt sich für dich leider ein weiteres Problem: Es wird zu keinen weiteren Vertragsverhandlungen mit Hannover 96 kommen, da Martin Kind aus guten Gründen ein Gespräch mit dir ablehnen wird. Schließlich hast du nun ein Stadionverbot und wurdest aus dem Verein ausgeschlossen.


Alles in allem also keine rosigen Aussichten für dich. Aus diesem Grunde möchten wir dir anbieten, dir einen Anwalt zu vermitteln, der sich in diesen Problemstellungen auskennt. Wir verfügen über Kontakte zu entsprechend qualifizierten Juristen sowohl in Hannover als auch in Franken. Wenn Interesse besteht, melde dich einfach bei uns.


Mit sportlichen Grüßen

Fanhilfe Hannover