Mittwoch, 28. Februar 2018

Offener Brief an Uffe Bech



Lieber Uffe Bech,


wie wir verschiedenen Medien entnommen haben, wurde gegen dich ein Strafbefehl wegen eines Körperverletzungsdeliktes erlassen, nachdem du einen Fan nach einem Spiel im August 2017 im VIP-Bereich des Niedersachsenstadions gebissen haben sollst. Da du dich bisher geweigert hast, die 50 Tagessätze á 1.000€ zu zahlen, kommt es nun also zum Prozess. 


Wir möchten dich auf diesem Wege darauf hinweisen, dass du zusätzlich gemäß §4 Abs. 3.1.1 der Richtlinien zur einheitlichen Behandlung  von Stadionverboten des DFB ein bundesweites Stadionverbot erhalten wirst. Da ein Stadionverbot selbstverständlich nur eine Präventivmaßnahme und keine Strafe ist (vgl. §1 Abs. 2 der Stadionverbotsrichtlinien), wird ein Stadionverbot bei Bekanntwerden der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ausgesprochen und nicht erst nach einer Verurteilung. Du musst also damit rechnen, schon in den kommenden Tagen ein solches Stadionverbot per Einschreiben zu erhalten.


Für den Fall, dass du Mitglied im Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. bist, musst du nach Erhalt des Stadionverbots davon ausgehen, aus dem Verein ausgeschlossen zu werden. Ob du aufgrund eines Straftatbestandes verurteilt wirst oder nicht ist in der Praxis nicht relevant. Aus diesem Vereinsausschluss ergibt sich für dich leider ein weiteres Problem: Es wird zu keinen weiteren Vertragsverhandlungen mit Hannover 96 kommen, da Martin Kind aus guten Gründen ein Gespräch mit dir ablehnen wird. Schließlich hast du nun ein Stadionverbot und wurdest aus dem Verein ausgeschlossen.


Alles in allem also keine rosigen Aussichten für dich. Aus diesem Grunde möchten wir dir anbieten, dir einen Anwalt zu vermitteln, der sich in diesen Problemstellungen auskennt. Wir verfügen über Kontakte zu entsprechend qualifizierten Juristen sowohl in Hannover als auch in Franken. Wenn Interesse besteht, melde dich einfach bei uns.


Mit sportlichen Grüßen

Fanhilfe Hannover

Freitag, 23. Februar 2018

Gegendarstellung von RA Dennis Ketels

Nachfolgend veröffentlichen wir die Gegendarstellung von RA Dennis Ketels in Bezug auf die gestrige Pressemitteilung von Hannover 96 und den heutigen Artikel in der Bild, in dem er namentlich genannt wird.


Gegendarstellung

In der Presserklärung des Hannoverschen Sportvereins von 1896 e.V. heißt es, dass eine Person Anzeigen gegen Vertreter des Hannover 96 e.V. gestellt haben soll. Die Bild berichtet, dass Hannover 96 e.V. mich als Podiumsmitglied deshalb ablehnt, weil ich zuvor ein Mitglied des Aufsichtsrates vertreten habe und zudem Rechtsanwalt Schickhardt wegen einer vermeintlichen Doppelvertretung bei der Rechtsanwaltskammer „angezeigt“ haben soll.

Hierzu stelle ich fest:
Ich habe weder in meinem Namen, noch im Namen eines Mandanten oder anonym eine Strafanzeige gegen Vertreter von Hannover 96 e.V. gestellt. Gegenteilige Aussagen sind unwahr.
Die Aussage, ich habe eine „Anzeige“ gegen Herrn Prof. Schickhardt gestellt, ist unwahr. Eine solche „Anzeige“ habe ich nicht gestellt.
Im Rahmen der Vertretung eines Aufsichtsratsmitgliedes von Hannover 96 habe bzw. hatte ich allein seine Interessen zu vertreten. Dieses gehört zu meinen beruflichen Pflichten und hat nichts mit meiner (geplanten) Teilnahme als Podiumsmitglied zu tun. Die Vermischung beider Sachverhalte, die Hannover 96 vornimmt, ist unsachlich.

Dennis Ketels, 23.02.2018

Donnerstag, 22. Februar 2018

Hannover 96 sagt Podiumsdiskussion mit Lüge ab

Die Fanhilfe Hannover kritisiert die Absage der Podiumsdiskussion seitens Hannover 96 auf das Schärfste.

Hannover 96 möchte nicht mit Personen diskutieren, die Anzeigen gegen Vertreter von Hannover 96 gestellt haben. Hierzu bleibt festzuhalten: Keiner der Fanvertreter auf dem Podium hat eine Anzeige gegen Vertreter von Hannover 96 gestellt. Hannover 96 sagt hier schlicht die Unwahrheit.

Hannover 96 möchte nicht mit Personen diskutieren, die Kläger in einem laufenden Rechtsverfahren sind. Hierzu bleibt festzustellen: Die gemeinte Person klagt gegen die Art und Weise des Abstimmungsverfahrens zu dem von ihm gestellten Satzungsänderungsantrag auf der vergangenen Mitgliederversammlung. Die Person nimmt also lediglich sein gutes Recht wahr, eine Entscheidung überprüfen zu lassen. Wenn Hannover 96 der Meinung ist, dass dies ein Grund sei, nicht mehr mit dieser Person zu kommunizieren, dann sagt dies viel über das Rechtsverständnis seitens Hannover 96 aus. Zu bedenken sei auch, ob die DFL nicht mehr mit Martin Kind reden würde, wenn dieser die DFL verklagt.

Hannover 96 möchte nicht mit einer Person diskutieren, welche mit einem bundesweiten Stadionverbot belegt ist. Hierzu bleibt festzuhalten: Diese Person hat keinerlei Straftat begangen. Gegen diese Person wurde von Seiten der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft keinerlei Anklage erhoben. Ihm wurde und wird somit keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Gegen sein Stadionverbot und den Vereinsausschluss wehrt sich die Person aktuell gerichtlich. Solange eine Person von keinem Gericht verurteilt wurde, hat diese Person nach geltendem Recht als unschuldig zu gelten. Auch hier wird wieder deutlich, welch krudes Rechtsverständnis bei Hannover 96 vorliegt. In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal auf unsere Pressemitteilung zum Thema Unschuldsvermutung bei Hannover 96 vom 11.12.2017 hinweisen.